Den Schwerpunkt der rechtlichen Beratung in allen zentralen Fragen wirtschaftlichen Handelns legen wir auf die vertragliche Gestaltung und Streitvermeidung. Unsere Auftraggeber betrauen uns dabei umfassend mit Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht, von der Vertragsprüfung bis zur Vertretung vor Gericht und der Forderungsbeitreibung.
Unsere Tätigkeit in Bereich des Vertragsrechts umfasst stets eine Analyse der wirtschaftlichen Zielsetzung des Geschäfts und der damit verbundenen Risiken, um dem Mandanten einen Vorschlag für die Abfassung des Vertragswerkes oder der Änderung eines bereits gefassten Entwurfes zu unterbreiten und ihn bei den Vertragsverhandlungen bis zu deren Abschluss zu begleiten.
Wir werden seit Jahrzehnten bundesweit von nationalen und internationalen Konzernen und Versicherungsgesellschaften mit der Einziehung und prozessualen Geltendmachung überfälliger Forderungen beauftragt und bieten hierzu die Abwicklung des gesamten Verfahrens aus einer Hand von einer Ursachen- und Aufgabenanalyse bis hin zur Titulierung und dem Einzug der Forderung, bis zur (Langzeit-)Vollstreckung bei vollkommener Transparenz und unter Abstimmung der Beitreibung mit den speziellen Geschäftsinteressen unseres Mandanten an.
Gläubiger eines Vertragspartners in der Krise oder Insolvenz sehen vermeintlich nur geringe Aussichten, ihre Ansprüche zu realisieren. Wir beraten und vertreten institutionelle Gläubiger und Lieferanten bei der optimalen Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber Schuldnern und dem Insolvenzverwalter, der Geltendmachung der Sicherungsrechte, der anfechtungsfesten Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit dem schuldnerischen Unternehmen sowie der Inanspruchnahme der Geschäftsführer.
Zugeschnitten individuell auf den Mandanten - vom einzelnen Bauherrn bis zur Wohnungseigentümergemeinschaft Eine günstige, rechtliche Ausgangsposition bedarf einer Prüfung der Belange des Mandanten bereits vor Vertragsabschluss oder einem schnellen Handeln im Schadensfall. Aus diesem Grund wird der Fachbereiche durch einen erfahren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geleitet.
Spezielle Rechtsgebiete erfordern ein spezielles Fachwissen. Aus diesem Grund haben wir einen eigenen Fachbereiche eingerichtet, die ausschließlich Rechtsfragen aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht bearbeiten. Dieser Bereich wird durch Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht geleitet. Unsere Tätigkeit orientiert sich an dem unterschiedlichen Beratungsbedarf für den vermietenden Eigentümer, die gesamte Gemeinschaft, den Verwalter der WEG selbst, den Beirat oder den einzelnen Wohnungseigentümer
Wir beraten unsere Mandanten mit fachanwaltlichen Anspruch und Kompetenz speziell im Hinblick auf rechtlichen Schnittstellen und Institutionen um rechtliche Risiken zu begrenzen und damit die wirtschaftliche Zielsetzung erreicht werden kann.